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   BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20   

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https://dejure.org/2021,49079
BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20 (https://dejure.org/2021,49079)
BGH, Entscheidung vom 14.10.2021 - LwZB 2/20 (https://dejure.org/2021,49079)
BGH, Entscheidung vom 14. Oktober 2021 - LwZB 2/20 (https://dejure.org/2021,49079)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    Art. 103 Abs. 1 GG, § ... 574 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 ZPO, § 42 ZPO, § 321a ZPO, Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG, §§ 42 ff. ZPO, § 43 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 321a Abs. 2 Satz 5 ZPO, § 318 ZPO, § 321a Abs. 5 Satz 1 und 3 ZPO, § 47 ZPO, § 25 Abs. 2 Satz 2 StPO, § 577 Abs. 3 ZPO, § 321a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 ZPO, § 569 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO, § 577 Abs. 4 Satz 1 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 312a
    Rechtsschutzbedürfnis bei gleichzeiter Stellung von Anhörungsrüge und Ablehnungsgesuch

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2022, 138
  • MDR 2022, 265
  • MDR 2022, 294
  • FamRZ 2022, 201
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (22)

  • BGH, 17.05.2018 - I ZR 195/15

    Unzulässigkeit eines Ablehnungsgesuches nach vollständigem Abschluss einer

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Erhebt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, fehlt ihm für ein zugleich gestelltes Ablehnungsgesuch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f. und Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5).

    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch gemäß § 42 ZPO grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 1).

    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 30.08.2016 - I ZB 10/15

    Wirksamkeit der vor der Stellung des Ablehnungsantrags vorgenommenen

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Erhebt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, fehlt ihm für ein zugleich gestelltes Ablehnungsgesuch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f. und Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5).

    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch gemäß § 42 ZPO grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 1).

    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 29.05.2013 - IX ZB 7/13

    Erfolgsaussichten eines Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis der

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Erhebt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, fehlt ihm für ein zugleich gestelltes Ablehnungsgesuch nicht das Rechtsschutzbedürfnis (im Anschluss an BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f. und Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5).

    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 11.07.2007 - IV ZB 38/06

    Richterablehnung im Tatbestandsberichtigungsverfahren

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Nach vollständigem Abschluss einer Instanz ist ein Ablehnungsgesuch gemäß § 42 ZPO grundsätzlich nicht mehr zulässig, weil damit die beteiligten Richter ihre richterliche Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben; die getroffene Entscheidung kann von dem Gericht, dem die im Anschluss daran abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 1).

    Einem nach vollständigem Abschluss der Instanz gestellten Ablehnungsgesuch fehlt deshalb grundsätzlich das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 5, 7).

    Stellt beispielsweise eine Partei nach Urteilserlass einen Tatbestandsberichtigungsantrag, fehlt ihr für ein mit dem Antrag verbundenes Ablehnungsgesuch regelmäßig nicht das Rechtsschutzbedürfnis (vgl. BGH, Urteil vom 3. Oktober 1962 - V ZR 212/60, NJW 1963, 46; siehe auch Beschluss vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 Rn. 7 für den Sonderfall der Ablehnung sämtlicher Richter).

  • OLG Dresden, 08.10.2020 - 4 W 655/20

    Ungünstiges Ergebnis einer Beweiswürdigung ist keine Gehörsverletzung!

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    Es wäre mit dem Schutzgehalt des Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG nicht zu vereinbaren, wenn eine solche Wertungsentscheidung von einem möglicherweise nicht unbefangenen Richter getroffen werden würde (zu weitgehend deshalb OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 7 f.).

  • BVerfG, 28.04.2011 - 1 BvR 2411/10

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters durch Mitwirkung eines

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Solange noch richterliche Streitentscheidungen in materieller oder verfahrensrechtlicher Hinsicht gefordert sind, besteht deshalb der Anspruch der Parteien auf einen unvoreingenommenen Richter (vgl. BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26/18, juris Rn. 4).

    Zulässig ist ein Ablehnungsgesuch auch im Falle einer noch ausstehenden Kostenentscheidung nach Klagerücknahme (vgl. BVerfG, NJW 2011, 2191, 2192).

  • BVerwG, 29.11.2018 - 9 B 26.18

    Begründetheit eines Antrag auf Ablehnung eines Richters am

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Solange noch richterliche Streitentscheidungen in materieller oder verfahrensrechtlicher Hinsicht gefordert sind, besteht deshalb der Anspruch der Parteien auf einen unvoreingenommenen Richter (vgl. BVerfG NJW 2011, 2191, 2192; siehe auch BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26/18, juris Rn. 4).

    bb) Unbehelflich ist auch der von dem Beschwerdegericht im Anschluss an die Rechtsprechung der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit (vgl. VGH Mannheim, NVwZ-RR 2016, 934 Rn. 3 ff.; BayVGH, NVwZ-RR 2017, 310; BayLSG, Beschluss vom 23. September 2020 - L 11 SF 263/20 AB, juris Rn. 27 ff.; siehe auch BLHAG/Göertz, 79. Aufl., § 42 Rn. 6; kritisch demgegenüber aber BVerwG, Beschluss vom 29. November 2018 - 9 B 26/18, juris Rn. 4 ff.) angeführte Gesichtspunkt, ein Ablehnungsgesuch sei deswegen unzulässig, weil die Verwerfung der Anhörungsrüge verfassungsrechtlich keine zusätzliche Beschwer im Verhältnis zur angegriffenen Entscheidung begründe; das Anhörungsrügeverfahren solle nur eine Selbstkorrektur im Hinblick auf eine Verletzung von Art. 103 Abs. 1 GG durch das für die Ausgangsentscheidung zuständige Gericht ermöglichen.

  • KG, 26.03.2018 - 2 U 76/14

    Berufungsurteil: Erneute Anhörungsrüge nach Zurückweisungsbeschluss verbunden mit

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Vielmehr erweist sich in diesem Fall das Ablehnungsgesuch nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs als unzulässig (vgl. BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5; siehe auch KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 4; OLG Dresden, Beschluss vom 8. Oktober 2020 - 4 W 655/20, juris Rn. 8).

    So liegt es beispielsweise, wenn die Anhörungsrüge trotz Anwaltszwangs von der Partei selbst erhoben wird (BGH, Beschluss vom 29. Mai 2013 - IX ZB 7/13, juris Rn. 3 u. 5; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris Rn. 3 f.; Beschluss vom 17. Mai 2018 - I ZR 195/15, NJW-RR 2018, 1461 Rn. 5) oder es (eindeutig) an der Statthaftigkeit fehlt bzw. die Frist des § 321a Abs. 1 Satz 2 ZPO unzweifelhaft versäumt ist (vgl. KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, juris Rn. 5 f.).

  • BGH, 15.08.2013 - I ZA 2/13

    Erfolgsaussichten einer Anhörungsrüge bzgl. der Befangenheit von Bundesrichtern

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Da die Beschwerde gegen die Entscheidung des Amtsgerichts nicht dem Anwaltszwang unterlag (vgl. § 48 Abs. 1 Satz 1 LwVG, § 569 Abs. 3 Ziff. 1 ZPO), galt Entsprechendes für die von dem Beklagten gegen die Beschwerdeentscheidung persönlich erhobene Anhörungsrüge (vgl. BGH, Beschluss vom 15. August 2013 - I ZA 2/13, juris Rn. 6 für den Fall einer Anhörungsrüge gegen die ablehnende Entscheidung des Bundesgerichtshofs über einen dort gestellten Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe).
  • BGH, 19.11.2020 - V ZB 59/20

    Besorgnis der Befangenheit durch Bestehen einer engen langjährigen Freundschaft

    Auszug aus BGH, 14.10.2021 - LwZB 2/20
    Eine Übertragung der Entscheidung über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens auf das Beschwerdegericht ist nicht veranlasst, da es sich bei den Kosten der erfolgreichen Rechtsbeschwerde gegen die Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch um Kosten des Rechtsstreits handelt (vgl. BGH, Beschluss vom 19. November 2020 - V ZB 59/20, juris Rn. 16).
  • BGH, 24.04.2014 - 4 StR 479/13

    Unbegründete Anhörungsrüge; unzulässiges Ablehnungsgesuch

  • BVerfG, 20.07.2007 - 1 BvR 3084/06

    Verletzung der Gewährleistung des gesetzlichen Richters (Art 101 Abs 1 S 2 GG)

  • BGH, 12.10.2011 - V ZR 8/10

    Richterablehnung: Entscheidung über Ablehnungsgesuch durch das Gericht selbst;

  • VGH Bayern, 07.11.2016 - 10 BV 16.962

    Anhörungsrüge gegen Kostenentscheidung nach Hauptsacheerledigung

  • LSG Bayern, 23.09.2020 - L 11 SF 263/20

    Sozialgerichtsverfahren: Zur Statthaftigkeit eines Befangenheitsantrags in der

  • BGH, 15.06.2010 - XI ZB 33/09

    Richterablehnung: Erledigung des Ablehnungsgesuchs trotz Anhörungsrüge gegen

  • BGH, 24.04.2013 - RiZ 4/12

    Richterablehnung: Befangenheit des Vorsitzenden des Dienstgerichts des Bundes im

  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2016 - 1 S 783/16

    Richterablehnung in Anhörungsrügeverfahren

  • BGH, 03.10.1962 - V ZR 212/60

    Ablehnung eines Richters im Tatbestandsberichtigungsverfahren - Entscheidung über

  • BVerfG, 20.06.2007 - 2 BvR 746/07

    Teils unzulässige, im übrigen unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen

  • BGH, 27.01.2021 - 6 StR 238/20

    Ablehnungsgesuch bei Entscheidung über Revision im Beschlusswege; Anhörungsrüge

  • BVerfG, 30.04.2003 - 1 PBvU 1/02

    Rechtsschutz gegen den Richter I

  • VerfGH Bayern, 28.02.2023 - 53-VI-22

    Gebühr für unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen Gegenvorstellung und

    Danach kann zwar eine nicht von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, die gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung erhoben wird und über die noch keine Entscheidung ergangen ist, in zulässiger Weise mit einem Ablehnungsgesuch verbunden werden (vgl. BGH vom 14.10.2021 NJW-RR 2022, 138 Rn. 6), nicht aber eine noch nicht verbeschiedene bloße Gegenvorstellung (vgl. BGH vom 30.8.2016 - I ZB 10/15 - juris Rn. 6 m. w. N.; Vossler in BeckOK ZPO, § 44 Rn. 9; Stackmann in Münchener Kommentar zur ZPO, § 44 Rn. 4).

    Der Unterschied liegt darin begründet, dass es sich bei der Anhörungsrüge um einen Rechtsbehelf handelt, der zwar nichts an der formellen Rechtskraft der damit angegriffenen Entscheidung ändert, durch den das Gericht aber von der Bindungswirkung des § 318 ZPO sowie von der formellen und materiellen Rechtskraft freigestellt wird, wenn die Rüge sich als zulässig und begründet erweist und das Verfahren gemäß § 321 a Abs. 1 und 5 ZPO bzw. § 44 Abs. 1 und 5 FamFG fortzuführen ist (vgl. BGH NJW-RR 2022, 138 Rn. 9).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 29.11.2022 - VerfGH 69/21

    Verfassungsbeschwerde gegen die Verwerfung eines Ablehnungsgesuchs und gegen ein

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs sind solche Ablehnungsgesuche unzulässig, weil die beteiligten Richter ihre Tätigkeit im konkreten Verfahren beendet haben und die Entscheidung von dem Gericht, dem die abgelehnten Richter angehören, nicht mehr geändert werden kann (vgl. z. B. BGH, Beschlüsse vom 11. Juli 2007 - IV ZB 38/06, NJW-RR 2007, 1653 = juris, Rn. 5, und vom 14. Oktober 2021 - LwZB 2/20, NJW-RR 2022, 138 = juris, Rn. 4 m. w. N.).
  • KG, 01.04.2022 - 2 U 14/19

    Zulässigkeit der Wiederholung einer zurückgewiesenen Anhörungsrüge sowie einer in

    Erhebt ein Verfahrensbeteiligter gegen eine verfahrensabschließende Entscheidung eine von vornherein unzulässige Anhörungsrüge, kann ein zugleich gestelltes Ablehnungsgesuch mangels Rechtsschutzbedürfnis ohne weitere Sachprüfung durch die abgelehnten Richter selbst als unzulässig verworfen werden (Anschluss an BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - LwZB 2/20, NJW-RR 2022, 138).(Rn.2).

    Da die Ablehnungsanträge damit ebenfalls offenkundig unzulässig sind und eine inhaltliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Befangenheitsgründen nicht erfordern, können sie von dem Senat entgegen § 45 Abs. 1 ZPO in seiner bisherigen Besetzung verworfen werden (BGH, Beschluss vom 14. Oktober 2021 - LwZB 2/20, NJW-RR 2022, 138 Rn. 7; Beschluss vom 30. August 2016 - I ZB 10/15, juris; KG, Beschluss vom 26. März 2018 - 2 U 76/14, MittdtschPatAnw 2018, 366; MüKoZPO/Stackmann, 6. Aufl. 2020, § 45 Rn. 2).

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